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Allgemeines

Empirische Aussagen zum Ausmaß der verschiedenen Gewaltformen gegen Kinder in Deutschland können nur eingeschränkt getroffen werden. Diese beruhen auf wenigen Studien mit einer repräsentativen Auswahl der Bevölkerung, auf methodisch unzureichenden Schätzungen und auf kleineren Erhebungen im Bereich der Gesundheits- und der Kinder- und Jugendhilfe. 

Darüber hinaus geben verschiedene Statistiken (z.B. Kinder- und Jugendhilfestatistik, Polizeiliche Kriminalstatistik, Todesursachenstatistik) Hinweise auf verschiedene Teilmengen, z.B. Fälle von Misshandlungen oder Tötungen, die strafrechtlich verfolgt werden, oder Fälle, in denen Kinder kurz- oder langfristig aus der Familie genommen werden (Vorläufige Schutzmaßnahmen). Seit 2012 werden außerdem Verfahren zur Einschätzung von Kindeswohlgefährdungen im Jugendamt (8a-Statistik) statistisch erfasst sowie bei den familiengerichtlichen Maßnahmen zusätzliche Erhebungsmerkmale wie das Alter der betroffenen Kinder mit berücksichtigt.  

Grundsätzlich können Kindeswohlgefährdungen nach einer Definition von Gabarino und Gilliam (1980) danach unterschieden werden, ob die Gefahr von bestimmten Handlungen der Betreuungsperson ausgeht (commission) oder vom Unterlassen relevanter Handlungen (omission). In beiden Fällen handelt es sich um unangemessenes elterliches Verhalten, welches die körperliche und/oder seelische Misshandlung, die sexuelle Gewalt oder Vernachlässigung des Kindes nach sich zieht.

Die in der amtlichen Statistik genutzte Unterscheidung vier verschiedener Formen von Kindeswohlgefährdung greift die international übliche Differenzierung zwischen körperlicher Misshandlung (physical abuse) und psychischer Misshandlung (emotionale abuse), Vernachlässigung (neglect) und sexueller Gewalt (sexual abuse) auf. Diese Kategorien stellen gewissermaßen den kleinsten gemeinsamen Nenner dar, der eine Vergleichbarkeit zwischen Staaten - zum Beispiel im Rahmen der WHO - ermöglicht. 

Daneben gibt es aber auch zahlreiche empirische Belege (vgl. z.B. Kindler 2013; Kitzman u.a. 2003; Kavemann 2013), dass das Miterleben häuslicher Gewalt die davon betroffenen Kinder über das unmittelbare Erleben hinaus stark belastet und bei einem Teil der Kinder eine Gefahr für das Kindeswohl darstellt, mit Auswirkungen auf die kognitive und soziale Entwicklung der Kinder, auf ihr Verhalten und ihre psychische Gesundheit. Eine eigene statistische Erfassung dieser Art der Kindeswohlgefährdung erfolgt derzeit jedoch noch nicht. 

Literatur

  1. Garbarino, J./Gilliam, G. (1980): Understanding abusive families. Lexington Books, Toronto.
  2. Kavemann, B./Kreyssig, U. (2013): Handbuch Kinder und häusliche Gewalt, Wiesbaden.
  3. Kindler, H. (2013): Partnergewalt und Beeinträchtigungen kindlicher Entwicklung: Ein aktualisierter Forschungsüberblick. In: Kavemann/Kreyssig: Handbuch Kinder und häusliche Gewalt, S. 27-46.
  4. Kitzmann, K. M. u.a. (2003): Child witness to domestic violence: A meta-analytic review. In: Journal of Consulting and Clinical Psychology, 71, S. 339-352.