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Förderung der Erziehung in der Familie und Beratung

Allgemeines

Um Familien frühzeitig und durch geeignete Angebote der Kinder- und Jugendhilfe bei der Wahrnehmung ihrer Erziehungsverantwortung zu unterstützen und zu fördern, sieht der Gesetzgeber verschiedene niederschwellige, aufsuchende, präventiv orientierte sozialpädagogische Angebote vor, für deren Verfügbarkeit das örtliche Jugendamt sorgen muss. Hierzu gehören gemäß Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII) die „Allgemeine Förderung der Erziehung in der Familie“ (§ 16), die „Beratung in Fragen der Partnerschaft, Trennung und Scheidung“ (§ 17) sowie die „Beratung und Unterstützung bei der Ausübung der Personensorge und des Umgangsrechts“ (§ 18). Für Notsituationen sind darüber hinaus entlastende Angebote für Eltern vorzuhalten. Hierzu gehören sowohl „gemeinsame Wohnformen für Mütter/Väter und Kinder“ (§ 19) als auch die „Betreuung und Versorgung des Kindes in Notsituationen“ (§ 20) und die „Unterstützung bei notwendiger Unterbringung zur Erfüllung der Schulpflicht“ (§ 21). 

Für den Träger der öffentlichen Jugendhilfe handelt es sich bei den Leistungen zur Förderung der Erziehung in der Familie um gesetzliche Pflichtaufgaben, die bedarfsdeckend geplant und vorgehalten werden müssen. 

Das kommunale Angebot der Frühen Hilfen für Familien mit jungen Kindern wird, wenn eine Finanzierung aus Mitteln der Bundesinitiative Frühe Hilfen nicht erfolgt, zum Teil auch über Jugendhilfemittel aus dem Rechtskreis der §§ 16 bis 18 SGB VIII finanziert. Damit bestehen Angebote zur Förderung der Erziehung in der Familie zu einem, aktuell jedoch nicht genauer quantifizierbaren Teil, aus Frühen Hilfen. Eine Abgrenzung zu präventiven Leistungen für andere Ziel- und Altersgruppen, die ebenfalls aus diesem Etat finanziert werden, ist jedoch nicht möglich. Ebenso fehlt vor dem Hintergrund des Präventionsgedankens eine klare Abgrenzung zu anderen Angeboten der Kinder- und Jugendhilfe, die rechtssystematisch anders verortet sind, aber von ihrer Zielsetzung her die Erziehung in der Familie fördern (z.B. Familienzentren, andere niedrigschwellige ambulante Hilfen). 

In der Kinder- und Jugendhilfestatistik sind Aktivitäten im Bereich der Förderung der Erziehung in der Familie aktuell nur über die Ausgabenstatistik und als neue Hilfe nach einer Gefährdungseinschätzung nach § 8a SGB VIII erfasst.

Ergebnisse

Im Jahr 2019 wurden insgesamt rund 829 Millionen Euro für Leistungen zur Förderung der Erziehung in der Familie verausgabt (ohne Einrichtungen). Seit 2012 ist dieser Ausgabenbereich durchschnittlich um rund 68% angestiegen. Rund die Hälfte der Mittel floss in Maßnahmen zur gemeinsamen Unterbringung von Müttern/Vätern mit ihren Kindern (460 Millionen). Seit 2012 sind die Ausgaben für Vater/Mutter-Kind-Einrichtungen um 96% angestiegen. In sonstige Angebote der Erziehungsförderung flossen demgegenüber 371 Millionen, rund 44% mehr als 2012. Hierzu gehören die Allgemeine Förderung der Erziehung in der Familie, Beratung in Fragen der Partnerschaft, Trennung und Scheidung sowie Beratung und Unterstützung bei der Ausübung der Personensorge und die Betreuung und Versorgung des Kindes in Notsituationen. Seit 2009 haben sich die Ausgaben für diesen niederschwelligen Leistungsbereich der Kinder- und Jugendhilfe um 117% erhöht. Ungefähr ebenso stark angestiegen sind im selben Zeitraum die Ausgaben der Kinder- und Jugendhilfe insgesamt (+101%). Andererseits umfassen die Ausgaben im Bereich Förderung der Erziehung in der Familie nur rund 5% der Ausgaben der Gesamtausgaben der Kinder- und Jugendhilfe (Einzel- und Gruppenhilfen ohne Einrichtungen), die 2019 bei rund 19,3 Milliarden Euro lagen.

Abb. 1: Entwicklung der Ausgaben für Leistungen zur Förderung der Erziehung in der Familie seit 2009 (Deutschland; 2009-2019; Angaben absolut in Tsd. Euro)

Quelle: Statistisches Bundesamt (2020): Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe. Ausgaben und Einnahmen. 2019.

Abb. 2: Ausgaben der öffentlichen Haushalte für die Kinder- und Jugendhilfe (Deutschland; 2009-2019; Index)

Quelle: Statistisches Bundesamt (2020): Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe. Ausgaben und Einnahmen. 2019.