Zum Hauptinhalt springen

Angebote der Kindertagesbetreuung

Allgemeines

Ein Kind, das das 1. Lebensjahr vollendet hat, hat nach § 24 SGB VIII Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Kindertageseinrichtung oder in Kindertagespflege. Der Umfang der täglichen Förderung richtet sich nach dem individuellen Bedarf. 

Ein Kind, das das 1. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, ist in einer Einrichtung oder in Kindertagespflege zu fördern, wenn entweder die Leistung für seine Entwicklung geboten ist oder der/die Erziehungsberechtigte/n einer Erwerbstätigkeit nachgehen, eine Erwerbstätigkeit aufnehmen oder Arbeit suchend sind, sich in einer beruflichen, schulischen oder hochschulischen Ausbildung befinden oder Leistungen zur Eingliederung in Arbeit nach dem SGB II erhalten. 

Ergebnisse

Zum Stichtag 1. März 2023 nutzten Eltern bundesweit für insgesamt 856.584 Kinder unter drei Jahren ein Angebot der Kindertagesbetreuung. Zwischen 2006 und 2015 hat sich die Inanspruchnahmequote um 19,3 Prozentpunkte erhöht,  zwischen 2015 und 2016 blieb sie annähernd konstant, jedoch stieg die absolute Zahl der betreuten Kinder auch in diesem Zeitraum. Zurückzuführen ist dies auf die stark angestiegene Zahl der unter 3-Jährigen in der Bevölkerung - diese Altersgruppe ist zwischen Anfang 2015 und Anfang 2016 um 93.823 Kinder gewachsen (vgl. BMFSFJ 2017). Neben einer steigenden Geburtenrate ist dies auch auf die hohe Zuwanderung von Kindern mit Fluchthintergrund zurückzuführen (ebd.). Seit 2016 setzte sich ein moderater Anstieg der Betreuungsquote weiter fort bis auf zuletzt 37,4% in 2024.

Für die Planung eines bedarfsgerechten Ausbaus von Betreuungsangeboten ist ferner die Frage des elterlichen Bedarfs an frühkindlicher Betreuung ganz zentral. Der Anteil der Eltern mit Betreuungswunsch steigt seit Einführung des Rechtsanspruchs am 1. August 2013. Im Jahr 2022 äußerten 64,9% der Eltern für ihre 1-jährigen Kinder einen Betreuungswunsch, bei den 2-Jährigen 80,7%. Ähnlich unterschiedlich fällt in den einzelnen Altersjahrgängen auch die Differenz zwischen der Quote der Inanspruchnahme und dem Betreuungswunsch der Eltern aus. Bei den 1-Jährigen liegt der Wunsch der Eltern 26,1 Prozentpunkte über der Betreuungsquote, bei den 2-Jährigen 14,6 Prozentpunkte über der tatsächlichen Inanspruchnahme (ebd.), wobei es erhebliche Unterschiede zwischen den Bundesländern gibt (BMFSFJ 2023, S. 22). 

Abb. 1: Kinder im Alter von unter drei Jahren in Kindertagesbetreuung nach Art der Betreuung (2006 bis 2024; Angaben absolut und Betreuungsquote in Prozent in Klammern)

Quelle: Statistisches Bundesamt: Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe - Kinder und tätige Personen in Tageseinrichtungen und öffentlich geförderter Tagespfelege; verschiedene Jahrgänge sowie Bevölkerungsfortschreibung; Berechnungen der Arbeitsstelle Kinder- und Jugendhilfestatistik (AKJStat).

Literatur

  1. Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (2017): Kindertagesbetreuung Kompakt. Ausbaustand und Bedarf 2016.
  2. Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (2023): Kindertagesbetreuung Kompakt. Ausbaustand und Bedarf 2022.