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Körperliche Misshandlungen

Definition

Unter einer körperlichen Misshandlung eines Kindes ist nach einer der ersten Definitionen von Henry Kempe aus dem Jahre 1968 die nicht zufällige körperliche Verletzung eines Kindes infolge von Handlungen der Eltern oder Erziehungsberechtigten zu verstehen. 

Ergebnisse

Für die Interpretation der Daten zu körperlichen Misshandlungen ist es wichtig zu wissen, dass bis Ende der 1990er Jahre körperliche Strafen in der Erziehung von Kindern legal waren. Während bis in die 70er Jahre hinein Körperstrafen noch ein beliebtes und häufig angewandtes Erziehungsmittel sowohl in Schulen als auch in Familien waren, setzte sich in den folgenden drei Jahrzehnten zunehmend die Erkenntnis durch, dass sie schädlich für die Entwicklung der Kinder sind. Aber erst durch das "Gesetz zur Ächtung von Gewalt in der Erziehung" wurden körperliche Strafen im Jahr 2000 verboten und selbst unter Strafe gestellt. 

Studien aus dieser Zeit zufolge wendete die Mehrheit der Eltern zumindest minderschwere Formen physischer Erziehungsgewalt an, etwa leichte Ohrfeigen oder einen Klaps (Bussmann 2002, 2003, 2005, Pfeiffer u.a. 1997, 1999, Baier u.a. 2009).

In einer Zusammenfassung von Studienergebnissen zieht Engfer (2005) den Schluss, dass ca. 10% bis 15% der Eltern schwerwiegendere und häufigere körperliche Bestrafungen anwenden. In einer Studie von Häuser et al. (2011) berichten 12% der Befragten von körperlicher und 2,8% von schwerer körperlicher Gewalt in Kindheit und Jugend.

Die polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) dokumentiert für das Jahr 2020 insgesamt 1.937 Fälle versuchter oder vollendeter körperlicher Misshandlung von Schutzbefohlenen im Alter von unter 6 Jahren. Dies entspricht 4,1 pro 10.000 der altersgleichen Bevölkerung im selben Zeitraum. Die zur Anzeige gebrachten Misshandlungen von Schutzbefohlenen haben sich seit dem Jahr 2000 bei unter 6-Jährigen verdoppelt (vgl. BKA versch. Jahrgänge). Insgesamt steht die über die PKS dokumentierte Entwicklung bei den Anzeigen nach wie vor für eine höhere gesamtgesellschaftliche Sensibilität bezogen auf Gewalt gegenüber Kindern – auch und gerade in ihren Familien (vgl. Fendrich/Pothmann 2010, Pothmann/Fendrich 2013).

Abb. 1: Bevölkerungsrelativierte Entwicklung der Misshandlungen von Schutzbefohlenen § 225 StGB bei Kindern unterschiedlicher Altersgruppen (versuchte und vollendete Straftaten) (Deutschland; 2000-2020; pro 10.000 in der Bevölkerung)

Quelle: Polizeiliche Kriminalstatistik (versch. Jahrgänge): Opfer nach Alter und Geschlecht; Datenzusammenstellung und Berechnung des Forschungsverbundes DJI/TU Dortmund.