Lebenslagen
Allgemeines
Gemäß einer Definition im Fachlexikon Soziale Arbeit werden als "Lebenslagen (...) die äußeren Bedingungen bezeichnet, die das Leben von Personen oder Gruppen beeinflussen." (Deutscher Verein 2017, S. 547f.)
Diese Definition schließt ökonomische, historische und kulturelle Bedingungen ebenso mit ein, wie die Einbindung der Person in Erwerbsarbeit, in eine gesundheitliche Versorgung und in ein Bildungssystem.
Ein derart umfassendes Lebenslagenverständnis soll hier nicht zugrunde gelegt werden. Im Rahmen der Analysen zum gesunden und sicheren Aufwachsen von Kindern sind unter der Rubrik "Lebenslagen" vielmehr amtliche Bevölkerungsdaten gemeint, die über die Zielgruppe der Frühen Hilfen Auskunft geben können. Solche Daten finden sich in den jährlichen Fortschreibungen auf der Grundlage des Zensus 2011 (Alter, Geschlecht) in den Ergebnissen des Mikrozensus zur Haushalts- und Familienstatistik (Familienformen, frühe Elternschaft) sowie in der Statistik über Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II (Kinderarmut) der Bundesagentur für Arbeit.
Frühe Hilfen richten sich an Eltern und Kinder ab Beginn der Schwangerschaft und in den ersten Lebensjahren, bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres (vgl. NZFH-Bericht 2016, S. 6).
Literatur
- Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge (Hrsg.) (2017): Fachlexikon der Sozialen Arbeit. 8. Auflage.
- Nationales Zentrum Frühe Hilfen (Hrsg.): Bundesinitiative Frühe Hilfen. Bericht 2016. Köln.