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Sexueller Missbrauch

Definition

Nach einer Definition von Dirk Bange und Günther Deegener aus dem Jahr 1986 ist sexueller Missbrauch „jede sexuelle Handlung, die an oder vor einem Kind entweder gegen den Willen des Kindes vorgenommen wird oder der das Kind aufgrund körperlicher, psychischer, kognitiver oder sprachlicher Unterlegenheit nicht wissentlich zustimmen kann. Der Täter nutzt seine Macht- und Autoritätsposition aus, um seine eigenen Bedürfnisse auf Kosten des Kindes zu befriedigen“ (zit. nach Kindler u.a. 2006, S. 6-3). 

Diese weite Definition sexuellen Missbrauchs greift auch das Strafgesetzbuch auf, indem es nicht nur Handlungen mit als sexuell definiertem Körperkontakt unter Strafe stellt, sondern auch solche ohne Körperkontakt. Das Strafgesetzbuch enthält unter der Abschnittsüberschrift „Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung“ eine ganze Reihe an Straftatbeständen (§§ 174-184j). Die polizeiliche Kriminalstatistik dokumentiert jährlich differenziert die Opfer von versuchten oder vollendeten Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung. 

Ergebnisse

Insgesamt war die Zahl der polizeilich dokumentierten Opfer von versuchtem oder vollendetem sexuellen Missbrauch in den letzten 20 Jahren sowohl absolut als auch bevölkerungsbezogen mit Schwankungen leicht rückläufig, wobei seit 2018 eine ansteigende Tendenz beobachtet werden kann (vgl. Abb. 1) und die polizeilich registrierte Opferzahl im Jahr 2023 erneut auf dem Niveau des Jahres 2000 angekommen ist. Insgesamt kamen 18.497 versuchte oder vollendete Fälle von sexuellem Missbrauch an Kindern  (§§ 176, 176a, 176b StGB) zur Anzeige. 2.206 Opfer sexuellen Missbrauchs waren unter 6 Jahren alt, 16.291 Kinder zwischen 6 und unter 14 Jahren (vgl. Abb. 2). Bezogen auf die Anzahl der altersgleichen Bevölkerung entspricht dies für 2023 insgesamt 16,6 pro 10.000 der unter 14-Jährigen.  

Schätzungen gehen jedoch davon aus, dass nur ca. 8% der tatsächlich vorkommenden Sexualstraftaten angezeigt werden, wobei die Täter fast immer im näheren sozialen Umfeld oder in der Familie zu suchen sind. 

Bei den im Jugendamt gemeldeten Kindeswohlgefährdungen spielt der sexuelle Missbrauch bei Kindern und Jugendlichen rein quantitativ eine untergeordnete Rolle: In 2.360 akuten und 1.323 latenten Kindeswohlgefährdungen wurden Anzeichen für sexuelle Gewalt dokumentiert; bezogen auf die Altersgruppe der 0- bis unter 6-Jährigen wurden in rund 4% der Gefährdungsfälle Hinweise auf sexuellen Missbrauch gefunden.  

Abb. 1: Entwicklung der Anzeigen wegen versuchten und vollendeten sexuellen Missbrauchs an Kindern unter 14 Jahren seit 2000 (Deutschland; pro 10.000 der altersgleichen Bevölkerung)

Quelle: Bundeskriminalamt (versch. Jahrgänge): Polizeiliche Kriminalstatistik; Opfer von versuchten und vollendeten Straftaten, Datenzusammenstellung und Berechnung des Forschungsverbundes DJI/TU Dortmund.

Abb. 2: Anzeigen wegen versuchten und vollendeten sexuellen Missbrauchs an Kindern unter 14 Jahren (Deutschland 2023)

Quelle: Bundeskriminalamt (2024): Polizeiliche Kriminalstatistik; Opfer von versuchten und vollendeten Straftaten 2023.

Literatur

  1. Kindler, H., Lillig, S., Blüml, H., Meysen, Th., Werner, A. (2006): Handbuch Kindeswohlgefährdung nach § 1666 BGB und Allgemeiner Sozialer Dienst. München.