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Kindstötungen

Definition

Unter Kindstötung versteht man die Tötung eines Kindes durch einen Elternteil. 

Ergebnisse

Die Zahl der Kinder unter 15 Jahren, die durch einen tätlichen Angriff zu Tode gekommen sind, ist in den letzten knapp 30 Jahren laut Todesursachenstatistik des Statistischen Bundesamtes um nahezu 2/3 gesunken (Angaben nach ICD 9/ICD 10). Im zuletzt verfügbaren Jahr 2022 lag sie bei 25 (im Vergleich zu 74 im Jahr 1996). 

Zum Vergleich: In den 2010er-Jahren (2010-2019) kamen jährlich zwischen 31 und 47 Kinder unter 15 Jahren durch einen so genannten tätlichen Angriff im Sinne des ICD 10 (Internationale Klassifikation der Krankheiten, 10. Revision) ums Leben. Im Durchschnitt entspricht das für diesen Zeitraum pro Jahr 38 Todesfällen. Für die 2000er-Jahre liegt dieser Wert bei 52, für die 1990er-Jahre bei 79 sowie für die 1980er-Jahre bei 109 Fällen (vgl. StaBa: Todesursachenstatistik, versch. Jahrgänge, Berechnung AKJStat).

Von Kindstötungen sind Säuglinge und Kleinkinder immer noch sehr häufig betroffen, die meisten haben das erste Lebensjahr noch nicht vollendet. Im Jahr 2022 wurden 11 getötete Säuglinge, 5 mehr als im Jahr zuvor registriert.

Ein Blick in die polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) macht jedoch auch deutlich, dass die von der WHO zugrunde gelegten Todesursachenstatistiken nur einen Teil der tatsächlich getöteten Kinder abbilden. So weist die PKS für 2022 immerhin 146 Kinder unter 14 Jahren aus, die Opfer von Tötungsdelikten geworden sind, von denen allein 114 unter 6 Jahre alt waren (zusammengefasst werden hier Opfer von Mord, Totschlag, fahrlässiger Tötung und Körperverletzung mit Todesfolge (nur vollendete Fälle)). Hinzu kamen für 2022 weitere 66 (47) versuchte Tötungen von Kindern unter 14 (6) Jahren. 

Für die Interpretation der Daten ist es notwendig, den spezifischen Erfassungsrahmen der jeweiligen Statistik unbedingt zu berücksichtigen. Während die Todesursachenstatistik auf der Basis der Angaben aus der ärztlichen Leichenschau geführt wird, erfolgt eine Meldung im Rahmen der Polizeilichen Kriminalstatistik nach Abschluss der polizeilichen Ermittlungen, jedoch noch vor Beginn des Strafprozesses. So ist es zum Beispiel denkbar, dass den polizeilichen Ermittlungen zufolge ein an die Staatsanwaltschaft übergebener Fall eines Verdachts auf fahrlässige Tötung sich im späteren Strafverfahren als Unfall herausstellt. Andererseits kann es sein, dass der ausgestellte Totenschein des Leichenschauenden Arztes zunächst eine natürliche Todesursache annimmt, nach näherer Prüfung der Gesamtumstände jedoch im Nachgang ein Tötungsdelikt nachgewiesen wird.

 

Abb. 1: Bevölkerungsrelativierte Entwicklung Opfer von Tötungsdelikten seit 1995 (Deutschland; versch. Jahrgänge; pro 100.000 der altersgleichen Bevölkerung)

Quelle: Bundeskriminalamt (versch. Jahrgänge): Polizeiliche Kriminalstatistik: Opfer von Straftaten; nur vollendete Straftaten; Datenzusammenstellung und Berechnung des Forschungsverbundes DJI/TU Dortmund.

Literatur

  1. UNICEF (2003): A league table of child maltreatment deaths in rich nations, Innocenti report card no. 5.
  2. Bundeskriminalamt: Polizeiliche Kriminalstatistik. Opfer von Straftaten.