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Gefährdungseinschätzungen in Jugendämtern

Allgemeines

Seit 2012 sollen Jugendämter für jede abgeschlossene Gefährdungseinschätzung, die sie durchführen, eine Meldung für die amtliche Statistik abgeben. In den Erläuterungen der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder zum amtlichen Statistikbogen heißt es:

"Eine Gefährdungseinschätzung gemäß § 8a Absatz 1 SGB VIII ist dann zu melden, wenn dem Jugendamt gewichtige Anhaltspunkte für die Gefährdung des Wohls eines Kindes oder Jugendlichen bekannt werden, es sich daraufhin einen unmittelbaren Eindruck von dem/der Minderjährigen und seinem/seiner persönlichen Umgebung verschafft hat (z.B. durch einen Hausbesuch, den Besuch der Kindertageseinrichtung oder der Schule, der eigenen Wohnung der/des Jugendlichen oder die Einbestellung der Eltern ins Jugendamt) und die Einschätzung des Gefährdungsrisikos anschließend im Zusammenwirken mehrerer Fachkräfte erfolgt ist. Zu einer gemeldeten Gefährdungseinschätzung können auch weitere vereinbarte Hausbesuche oder zusätzliche Recherchearbeiten gehören. Wurde für mehrere Minderjährige in einer Familie eine Gefährdungseinschätzung durchgeführt, ist für jeden Minderjährigen/jede Minderjährige, für den das Verfahren durchgeführt wurde, ein Fragebogen auszufüllen... Wird für ein Kind im Berichtsjahr mehr als eine Gefährdungseinschätzung durchgeführt, so ist für jede einzelne Gefährdungseinschätzung ein Fragebogen auszufüllen."

Durch die Daten der 8a-Statistik sind flächendeckende Auswertungen zu Art, Umfang und Ergebnis von Gefährdungseinschätzungen sowie den Hinweis gebenden Personen/Institutionen in Deutschland möglich. 

Ein Rückschluss von der Zahl der Verfahren auf die Zahl der betroffenen Kinder ist allerdings bisher ausgeschlossen, da ggf. innerhalb eines Erhebungsjahres auch mehrfach Gefährdungseinschätzungen zu demselben Kind durchgeführt werden.

Ergebnisse

Die Jugendämter haben 2020 insgesamt 194.475 Verfahren zu Gefährdungseinschätzungen bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung durchgeführt, dies entspricht (inklusive Mehrfachmeldungen) gut 1,4% der unter 18-Jährigen in Deutschland. Seit Einführung der statistischen Erfassung von Gefährdungseinschätzungen in Jugendämtern im Jahr 2012 ist die jährliche Anzahl der Verfahren gestiegen, allerdings muss man zumindest für das erste Erhebungsjahr nach Einführung der neuen Statistik von einer nicht unerheblichen systematischen Untererfassung ausgehen. Zwischen 2013 und 2020 beträgt der Anstieg an Verfahren rund 68%.

In 42.123 Fällen, also in mehr als jedem fünften Verfahren, bezogen sich die Gefährdungseinschätzungen im Jahr 2020 auf ein Kind zwischen 0 und unter 3 Jahren. 

Allerdings bestätigt nicht jedes Verfahren den Gefährdungsverdacht. In zuletzt weniger als einem Drittel der Fälle (29,9%) wurde 2020 in dieser Altersgruppe eine akute oder latente Kindeswohlgefährdung (KWG) durch das Jugendamt bestätigt, in einem weiteren Drittel (33,3%) wurde ein erzieherischer Hilfebedarf gesehen und 36,8% der Verfahren wurden weder mit der Feststellung einer Kindeswohlgefährdung, noch mit der eines Hilfebedarfes beendet (vgl. Abb. 1). 

Bereits in den Auswertungen der ersten Erhebungsjahre deutete sich an, dass das Gesundheitswesen als Initiator eines 8a-Verfahrens eine besondere Rolle spielt, weil es vor allem die ganz jungen Kinder verstärkt im Blick hat. Auch im Erhebungsjahr 2020 erfolgte knapp jede fünfte Gefährdungseinschätzung für ein unter 1-jähriges Kind auf Initiative eines Akteurs des Gesundheitswesens (vgl. Abb.2).

In 43% der vom Gesundheitswesen gemeldeten Fälle bestätigte das Jugendamt 2020 den gemeldeten Gefährdungsverdacht als akute oder latente Kindeswohlgefährdung (vgl. Abb. 3). Dies zeigt, dass neben der quantitativen Bedeutung als einer der häufigsten Hinweisgeber, ärztliche oder nicht-ärztliche Akteure im Gesundheitsbereich bei der Beurteilung der Situation mit der Perspektive des Jugendamtes auch vergleichsweise häufig übereinstimmen.

Abb. 1: Ergebnisse der Gefährdungseinschätzungen bei 0- bis unter 3-jährigen Kindern (Deutschland; 2020; N=33.228; Verteilung in Prozent)

Quelle: Statistisches Bundesamt (2021): Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe - Gefährdungseinschätzungen nach § 8a Abs. 2 SGB VIII 2020; Datenzusammenstellung und Berechnung des Forschungsverbundes DJI/TU Dortmund.

Abb. 2: Gefährdungseinschätzungen bei unter 1-jährigen Kindern nach Hinweisgeber (Deutschland; 2020; N=12.430 Verteilung in Prozent)

Quelle: Statistisches Bundesamt (2021): Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe - Gefährdungseinschätzungen nach § 8a Abs. 2 SGB VIII 2020; Datenzusammenstellung und Berechnung des Forschungsverbundes DJI/TU Dortmund.

Abb. 3: Die fünf häufigsten Initiatoren eines 8a-Verfahrens bei unter 1-jährigen Kindern nach Anteil akuter oder latenter Kindeswohlgefährdungen im Ergebnis (Deutschland; 2020; in Prozent)

Quelle: Statistisches Bundesamt (2021): Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe - Gefährdungseinschätzungen nach § 8a Abs. 2 SGB VIII 2020; Datenzusammenstellung und Berechnung des Forschungsverbundes DJI/TU Dortmund.