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Polizeiliche Kriminalstatistik

Die polizeiliche Kriminalstatistik wird vom Bundeskriminalamt herausgegeben und weist jährlich die bei der Polizei angezeigten Straftaten, inklusive der versuchten Straftaten, aus. Sie gibt zudem Auskunft über die Opfer und Täter dieser Straftaten. Der Zeitpunkt der statistischen Erfassung der Straftat liegt nach Abschluss der Ermittlungstätigkeit der Polizei bei der Abgabe des Vorgangs an die Staatsanwaltschaft oder das Gericht. Die Zahl der Anzeigen unterscheidet sich von der Zahl der Verurteilungen, weil nicht jede Anzeige zu einer Aufklärung, Anklage und/oder Verurteilung führt.

Darüber hinaus gibt die Polizeiliche Kriminalstatistik nur Auskunft über die polizeilich registrierte Kriminalität (Hellfeld), der Gesamtumfang der Kriminalität (Hellfeld + Dunkelfeld) kann damit nicht beurteilt werden. Die Zahl der Opfer von "Misshandlung von Schutzbefohlenen" zum Beispiel, steigt seit dem Jahr 2000. Dies heißt jedoch nur, dass das Hellfeld gestiegen ist, über das Dunkelfeld - und damit über die Gesamtzahl der Opfer - kann keine Aussage getroffen werden. Der Hellfeld-Anstieg kann zum Beispiel auch zusammenhängen mit einem veränderten Anzeigeverhalten in der Bevölkerung, einer höheren Kontrolldichte oder/und dem Erlass neuer Gesetze (Im vorangegangenen Beispiel mit dem Verbot der Körperstrafen in der Erziehung im Jahr 2000).

Die Entscheidung darüber, wie eine Tat in die Statistik eingeht, d.h., welchem Straftatbestand die Tat zugeordnet wird (z.B. Körperverletzung oder versuchter Mord), trifft die Polizei. Diese Zuordnung kann durch verschiedene Faktoren beeinflusst werden, z.B. durch die Darstellung des Anzeigenerstatters, die juristische Kompetenz des Polizeibeamten und die Anzeigebereitschaft der Betroffenen bzw. ihrer Sorgeberechtigten (z.B. bei Sexualstraftaten). Bei Todesfällen muss die Straftat zunächst einmal als solche erkannt und von einer natürlichen Todesursache oder einem Unfall abgegrenzt werden, was wiederum von der Qualität der Angaben der Todesschein ausstellenden Ärzte abhängig ist (vgl. Fendrich/Pothmann 2010).

Die polizeiliche Kriminalitätsstatistik ist also in erster Linie eine Tätigkeitsstatistik der Polizei und kann nur bedingt zur Annäherung an die Kriminalitätswirklichkeit herangezogen werden.

 

Literatur

  • Fendrich, S./Pothmann, J. (2010): Einblicke in die Datenlage zur Kindesvernachlässigung und Kindesmisshandlung in Deutschland. Möglichkeiten und Grenzen von Gesundheits-, Kriminal- und Sozialstatistiken, in: Bundesgesundheitsblatt, 53/2010, S. 1002-1010.